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Allgemeine Geschäftsbedingungen

EINFÜHRUNG

Die Benutzung des Moselbad Koblenz richtet sich nach den im Folgenden ausgeführten Regeln der Haus- und Badeordnung, die gleichzeitig die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) darstellen. Die Einrichtungen des Moselbad Koblenz sind dem Zweck gewidmet, dass unsere Besucher bzw. Nutzer angenehmes Wohlbehagen, Erholung und Entspannung in einer zwanglosen Umgebung erleben. Sofern einzelne Anlagen aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten nicht zur Verfügung stehen, erwachsen hieraus keine Ansprüche der Gäste. Die Haus- und Badeordnung gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf mit verbindlichem und allgemeingültigem Bindungscharakter für folgende Regelungsinhalte:

1. GRUNDSATZ

1.1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher bzw. Nutzer der Anlage verbindlich. Der Geltungsbereich umfasst alle Innen- und Außenbereiche der Anlage.

1.2. Mit der Lösung des Eintrittstarifes erkennt jeder Besucher bzw. Nutzer der Anlage die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erlassenen Anordnungen an.

1.3. Die Haus- und Badeordnung hängt im Eingangsbereich aus. Weiterhin liegt an der Rezeption/Kasse für jeden Besucher jederzeit auf Wunsch ein Exemplar zur Einsicht bereit.

1.4. Das diensthabende Aufsichtspersonal übt im Rahmen seiner Zuständigkeit gegenüber allen Besuchern das Hausrecht des Moselbad Koblenz aus und sorgt für die Einhaltung dieser Ordnung. Den Anordnungen ist – selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde – zu folgen. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsentgelt nicht erstattet.

1.5. Für die Nutzung der Anlage gelten die jeweiligen Tarife, die mit dem ausdrücklichen Änderungs- und Irrtumsvorbehalt im Eingangsbereich ausgehängt sind.

1.6. Spezielle Verhaltens- und Nutzungsanforderungen an bestimmte Bereiche des Moselbad Koblenz mit besonderen Verhaltens- und Nutzungseigenschaften sind weiteren Aushängen zu entnehmen Dies gilt insbesondere für die Saunenwelt. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Moselbad Koblenz gerne zur Verfügung.

1.7. Die Benutzung des gesamten Bades erfolgt unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Moselbad Koblenz stets auf eigene Gefahr. Alle Gäste haben sich auf die typischen Gefahren beim Baden und Saunieren einzustellen, wie insbesondere erhöhter Rutsch- oder Stolpergefahr durch schwimmbadtypische feuchte Böden, Wasserlachen sowie Laub im Außenbereich. In den Wintermonaten ist in den Außenbereichen mit erhöhter Ausrutschgefahr durch Glätte zu rechnen. Das Verhalten ist entsprechend darauf einzustellen.

1.8. Der Austausch von Zärtlichkeiten ist in dem Moselbad Koblenz auf ein Minimum zu reduzieren; in den Badeanlagen (Sauna-Kabinen, Dampfbädern, Whirlpools etc.) ist dies ganz zu unterlassen. Intime Handlungen werden mit einem Hausverweis (ohne Erstattung der Eintrittsgelder) geahndet.

2. ANFORDERUNGEN AN DIE NUTZUNG DER ANLAGE UND EINRICHTUNGEN

2.1. Die Benutzung des Moselbad Koblenz steht grundsätzlich jedermann frei. Jegliche Nutzung der Einrichtungen des Moselbad Koblenz, die weiterverwertenden und / oder kommerziellen Zwecken dient, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Betriebsleitung. Die Durchführung von gewerbsmäßigem Schwimmunterricht, Programmangeboten und sonstigen Kursen unterliegt der Veranstaltungshoheit des Moselbad Koblenz im gesamten Geltungsbereich der Anlage, insbesondere im Sportschwimmbereich. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Betriebsleitung des Moselbad Koblenz. Nutzer und / oder deren Berechtigte, die eine von dieser Haus-Badeordnung und dem Hoheitsrecht des Moselbad Koblenz abweichende Nutzung verfolgen (z.B. Foto- und Filmaufnahmen für werbliche Zwecke, Anbieten von Waren, Verteilen von Druck- und Reklameschriften), bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Betriebsleitung des Moselbad Koblenz.

2.2. Personen mit infektiösen und / oder ansteckenden Krankheiten bzw. entsprechenden Verdachtsanzeichen sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, ist die Nutzung und der Aufenthalt nicht gestattet.

2.3. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Nutzer mit schweren geistigen und / oder körperlich Behinderungen ist die Nutzung und der Aufenthalt zu ihrer eigenen Sicherheit nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.

2.4. Nutzer, die im Besitz eines Behindertenausweises mit der Bezeichnung „B“ oder „BL“ sind, dürfen von einer Person ohne Berechnung des Eintrittsgeldes begleitet werden.

2.5. Für Nutzer mit Behinderungen stehen gesonderte Einrichtungen bereit. Im zentralen Umkleidebereich des Bades stehen spezielle Umkleidekabinen zur Verfügung und in unmittelbarer Nähe hierzu befinden sich behindertengerechte Dusch- und Sanitäranlagen. Zur Vermeidung von Gefahrensituationen empfehlen wir diesen Nutzern ausschließlich diese Anlagen zu nutzen.

2.6. Kinder unter acht Jahren sowie Nichtschwimmer dürfen den Badebereich nur in Begleitung Aufsichtsführender erwachsener Nutzer betreten, die ihrerseits sichere Schwimmer sein müssen. Entsprechendes gilt für Nutzer mit körperlichen und / oder geistigen Behinderungen, die sich ohne Hilfe nicht sicher im Wasser aufhalten oder bewegen können.

2.7. In der Saunawelt haben Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die begleitenden Erwachsenen haben im gesamten Saunabereich eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen.

2.8. Wir bitten, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle Handlungen zu unterlassen, die die Anlage schädigen oder verunreinigen. Für Abfälle stehen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung. Findet ein Besucher bzw. Nutzer, die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unzumutbar verunreinigt oder generell nach seiner Auffassung nicht nutzungsgerecht vor, so bitten wir darum, diesen Umstand umgehend den Mitarbeitern zur schnellstmöglichen Behebung des Mangels mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Ansprüche werden in jedem Einzelfall geprüft, können aber im Zweifel keinen Ausgleichsanspruch begründen.

2.9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

2.10. Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen in den gesamten Bereichen nicht mitgeführt und benutzt werden.

2.11. Für die Einnahme von Speisen und Getränken stehen gastronomische Einrichtungen mit einem entsprechenden Angebot zum Verzehr zur Verfügung. Den Gästen wird hier jederzeit auf entsprechende Anfrage kostenfrei Leitungswasser zur Verfügung gestellt. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen sind die Mitnahme und Einnahme von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist

  • die Ernährung von Babys und Kleinkindern im Alter von bis zu 12 Monaten sowie
  • die Einnahme von Speisen und Getränken, die aus gesundheitlichen Gründen für den Gast (etwa als Diabetiker) unerlässlich sind.

2.12 Die Schwimm-, Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschräumen benutzt werden. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Sanitär- und Duschräume ist nicht gestattet.

2.13. Mit Rücksicht auf andere Besucher dürfen die Sitz- und Liegegelegenheiten nicht durch zurück gelassene Gegenstände reserviert werden. Die Mitarbeiter des Moselbad Koblenz sind dazu ermächtigt, diese Gegenstände von den Sitz- und Liegegelegenheiten zu entfernen und für die betreffenden Nutzer aufzubewahren.

2.14. Die Mitarbeiter des Moselbad Koblenz können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der Besucher bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/oder den Zutritt zum Moselbad Koblenz versagen sowie zur einfachen Durchsetzung ein Hausverbot aussprechen. Es gelten die Bestimmungen 1.1, 1.4, 1.6 und 1.8 entsprechend.

2.15. Für Gruppenbesuchen, organisierten Personenmehrheiten und Gemeinschaftsveranstaltungen gilt verbindlich die „Information für Gruppen, Vereine und Institutionen“, die im Empfangs- und Kassenbereich bereitgehalten wird. Diese Personengruppen haben sich entsprechend als solche anzumelden, damit die Mitarbeiter des Moselbad Koblenz diese auf die besonderen Regelungen hinweisen und sie entsprechend einweisen können. Die dort aufgeführten Bestimmungen regeln zusätzliche Anforderungen an die Benutzer und sind daher strikt zu befolgen. Zuwiderhandlungen geschehen auf eigene Gefahr und eigene Haftung der jeweiligen Nutzer.

3. ZUTRITT ZU DEN EINRICHTUNGEN DER ANLAGE

3.1. Das Abstellen von Zweirädern, Kraftfahrzeugen aller Art und anderen Transportmitteln hat auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stell- und Parkflächen zu erfolgen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Zufahrtsbereichen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sowie für den öffentlichen Nahverkehr, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf den Stell- und Parkflächen gilt die StVO. Es herrscht ein eingeschränkter Winterdienst.

3.2. Das Betreten und Bewegen innerhalb des Moselbad Koblenz ist nur in den dafür vorgesehenen und dafür ausgewiesenen öffentlichen Bereichen möglich. Die Gänge zwischen Umkleiden, Duschräumen und Toiletten sowie der Badebereich und die Saunawelt dürfen nicht mit Straßenschuhen und/oder für Nassbereiche ungeeignetem Schuhwerk betreten werden.

3.3. Die Umkleideschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung und mitgeführten Gegenstände durch die Besucher bzw. Nutzer mit dem an der Kasse erhaltenen ChipCoin zu verschließen. Mit Beendigung des Aufenthaltes in des Moselbad Koblenz sind die Umkleideschränke von allen Gegenständen bis auf den Kleiderbügel zu entleeren und im unverschlossenen Zustand zurückzulassen. Zur Gewährleistung der Sicherheit behält sich das Moselbad Koblenz das Recht vor, über einen längeren Zeitraum (>1 Tag) verschlossene Umkleideschränke zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände bis zur Abholung an der Rezeption/Kasse in Gewahrsam zu nehmen.

3.4. Das am Eingang ausgehändigte Armband mit integriertem ChipCoin ist während der gesamten Besuchsdauer am Hand- oder Fußgelenk zu tragen. Der Coin dient als Speichermedium für den gebuchten Tarif, die Aufenthaltsdauer und für verzehrte Lebensmittel und Getränke. Der Verlust eines ChipCoins ist sofort den Aufsichtsführenden Mitarbeitern zu melden.

3.5. Der Besuch des Moselbad Koblenz in Gruppen ab 10 Personen, das Üben in Riegen usw. ist nur in Absprache mit dem Kassenpersonal sowie der Verwaltung unter Einhaltung des Punktes 2.15 möglich.

3.6. Der Besuch durch Schwimmvereine, Schulklassen, schwimmsporttreibende Organisationen und sonstige Gruppen sowie Personen-mehrheiten etc. unterliegt den Bestimmungen des Punktes 2.15.

3.7. Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den üblichen Anforderungen entspricht, die verantwortliche Aufsichtskraft. Abgeschnittene Jeans, Badebekleidung mit Knöpfen, Nieten oder anderen scharfen und kantigen Objekten sind nicht zugelassen, da sie sowohl eine Verletzungsgefahr darstellen.

3.8. Badebekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorhandenen Waschbecken zu benutzen.

3.9. Säuglinge und Kleinkinder müssen in den Becken undurchlässige, enganliegende Bekleidung tragen.

4. EINTRITTSKARTEN

(in der folgenden Bestimmung als physisches und elektronisch codiertes Eintrittsmedium mit „ChipCoin“ bezeichnet).

4.1. ChipCoins werden an der Kasse gelöst. Gelöste ChipCoins werden nicht zurückgenommen und Tarife nicht zurückerstattet. Auf dem ChipCoin sind folgende Kreditvolumen für bestimme Personengruppen hinterlegt: Erwachsene = € 40,00; Kinder = € 15,00; Ermäßigte = € 40,00 (in Ausnahmefällen € 40,00 und mehr auf ausdrückliches Verlangen des Gastes).

4.2. Wird der ChipCoin beim Verlassen des Bades durch den Badegast nicht vorgelegt, so ist das von dem Nutzer mit dem ChipCoin abgerufene tatsächliche Kreditvolumen zu ermitteln. Um dies zu ermöglichen, ist der Nutzer verpflichtet, die ihm beim Eintritt ausgehändigte Quittung für die Dauer seines Besuchs aufzubewahren, da auf dieser Quittung der Code des ChipCoins aufgedruckt ist, mit dem das tatsächliche Kreditvolumen nachvollzogen werden kann. Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle des Verlustes des ChipCoins unverzüglich einen Mitarbeiter des Moselbad Koblenz darüber in Kenntnis zu setzen, sodass eine missbräuchliche Nutzung des ChipCoins durch eine Funktionssperrung im System ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich wird eine Verlustgebühr in Höhe von 7,00 Euro für den ChipCoin berechnet. Die Verlustgebühr wird beim Wiederauffinden zurückerstattet. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass die Wiederbeschaffungskosten überhaupt nicht bzw. niedriger als nach der vorstehenden Regelung entstanden sind bzw. entstehen. Kann ein Gast die beim Eintritt ausgehändigte Quittung nicht vorlegen, so hat er wahrheitsgemäße Angaben über die Nutzung des gastronomischen Angebotes zu machen. Kann das vom Gast abgerufene Kreditvolumen im Nachhinein ermittelt werden, so wird ein ggf. festgestellter Differenzbetrag ausgezahlt bzw. nachgefordert.

4.3. Der ChipCoin ist den Mitarbeitern des Moselbad Koblenz auf Verlangen vorzuzeigen.

4.4. Badegäste, die keinen gültigen ChipCoin für den jeweils genutzten Bereich vorweisen können, zahlen für die Nutzung dieses Bereiches nachträglich einen Betrag, der auf der Grundlage ihrer Aufenthaltsdauer im Moselbad Koblenz nach den aktuell gültigen Tarifen bestimmt wird.

5. BETRIEBS-, NUTZUNGS- UND BADEZEITEN

5.1. Die Nutzungszeiten werden am Eingang des Moselbad Koblenz bekannt gemacht.

5.2. Die Nutzungszeit endet beim Verlassen des Moselbad Koblenz (Drehkreuz Kassenbereich), spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.

5.3. Der tägliche Betriebsschluss wird im Badebereich jeweils 30 Minuten vorher per Ansage mitgeteilt

5.4. Letzter Einlass für den Badebesuch ist 60 Minuten vor Betriebsschluss.

5.5. Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Nutzungszeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.

6. AUFSICHT IN DER ANLAGE UND DEREN EINRICHTUNGEN

6.1. Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung verantwortlich. Unterstützen Sie bitte diesen Einsatz, indem Sie bereitwillig die Haus- und Badeordnung einhalten.

6.2. Als ergänzende Maßnahme für die Aufrechterhaltung der Ordnung und zur zusätzlichen Sicherung der Gäste werden folgende Bereiche mittels eines Videosystems überwacht: – Kassenbereich (Überwachung des Kassenbereichs zum Schutz des Kassenpersonals und der Gäste), – Die Aufzeichnungen werden nach max. 2 Wochen gelöscht. Sie werden nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich das Strafverfolgungsbegehren und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

6.3. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet und gleichermaßen berechtigt, Personen, die – die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, – andere Badegäste bzw. Nutzer fahrlässig oder vorsätzlich beeinträchtigen, – trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen, aus dem Moselbad Koblenz zu verweisen. In besonders gravierenden Fällen kann der Zutritt zum Moselbad Koblenz zeitweise oder dauernd untersagt und gegebenenfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden.

6.4. Im Falle eines Verweises aus dem Moselbad Koblenz wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

7. NUTZUNG DER SPORTSCHWIMMEINRICHTUNG UND DER BADEEINRICHTUNGEN

7.1. Das 25-Meter-Sportschwimmbecken mit einer Wassertiefe von 1,85 Meter und die integrierte Tauchgrube mit 3,00 Metern bleiben ausschließlich im Schwimmen ausgebildeten und geübten Badegästen bzw. Nutzern vorbehalten.

7.2. Die Nichtschwimmer unter unseren Nutzern bzw. Badegästen dürfen nur die für sie bestimmten Badebecken im Innen- und Außenbereich des Moselbad Koblenz mit einer max. Wassertiefe von 1,35 Meter benutzen.

7.3. Nicht gestattet ist:

  • andere unterzutauchen, in die Wasserbereiche zu stoßen und Unfug jeglicher Art zu betreiben;
  • vom seitlichen Beckenrand zu springen;
  • Tauchübungen in allen Becken (Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Absprache mit der diensthabenden Badeaufsicht) durchzuführen;
  • die Nutzungseinschränkung einer oder mehrerer Anlagen sowie eines Teils dieser ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung der diensthabenden Badeaufsicht;
  • das Lärmen, der Betrieb von Rundfunkgeräten, Tonträgergeräten und anderen geräuschverursachenden Quellen sowie das Spielen von Musikinstrumenten;
  • das Rauchen im Innenbereich, das Rauchen in den Außenbereichen außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen;
  • die Einnahme von berauschenden Mitteln;
  • die Benutzung von Mobiltelefonen und Fotoapparaten,
  • Maniküre und Pediküre; – Färben der Haare;
  • Maßnahmen zur Körperenthaarung;
  • duftintensive Körperpflegeaktivitäten oder Kosmetik;
  • die Verwendung von eigenen Badeessenzen.

8. NUTZUNG DER WASSERATTRAKTIONEN IM „MOSELBAD KOBLENZ“ MIT AUßENBECKEN

8.1. Im Bereich der Innen- und Außenbecken werden die Wasserattraktionen nach einem Zeitprogramm automatisch geschaltet. Ein Anspruch auf Durchführung der Wasserattraktionen nach dem Zeitprogramm besteht jedoch nicht. Wir bitten unsere Badegäste, dies zu berücksichtigen.

8.2. Die Wasserbecken dürfen in ihrer Gesamtheit nur barfuß benutzt werden.

8.3. Benutzung der Wasserattraktionen:

8.3.1. Alle Wasserattraktionen im Erlebnisbecken sowie in den Whirlpools sind von Nichtschwimmern und ungeübten Schwimmern, aber auch von Schwimmern mit großer Aufmerksamkeit vor jeder Benutzung auf Funktion und Wirkung zu beobachten. Bei Verdacht von Funktionsstörungen ist unverzüglich das Aufsichtspersonal zu verständigen.

8.3.2. Bei Unwettern, insbesondere bei Gewitter, sind der Außenbereich und das Außenbecken zum eigenen Schutz sofort zu verlassen.

8.3.3. Revisionen von Einrichtungen im Schwimmbad werden durch Aushang an den Einrichtungen und im Eingangsbereich bekannt gegeben. Stehen einzelne Einrichtungen während der Nutzungszeit nicht zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und / oder Teilerstattung des Eintrittsgeldes.

9. NUTZUNG DER SAUNENWELT

Aus Gründen der Körperkultur und Hygiene ist die gesamte Saunawelt im textilfreien Zustand, d.h. ohne Badebekleidung und/oder sauna-verwendungsfremden Textilien, zu benutzen. Es ist für den Besuch der Saunawelt unabdingbar, dass Handtücher in ausreichender Größe und Anzahl mitgeführt werden. Andernfalls ist von dem Angebot des Handtuchservices gegen eine Ausleihgebühr Gebrauch zu machen. Unter Würdigung der persönlichen Entfaltung und Wahrung der hier fixierten „Spielregeln“ zugunsten eines harmonischen Miteinanders sind die Mitarbeiter dazu angehalten, den allgemeingültigen Richtlinien durch entsprechende Anweisungen Geltung verschaffen. Für eine zufriedenstellende Entspannung und Erholung unserer Nutzer bzw. Besucher in gegenseitigem Respekt bitten wir Sie, das Team der Saunawelt durch Einhaltung der freundlichen „Spielregeln“ zu unterstützen.

9.1. Die Verweildauer in der Saunawelt richtet sich nach den durch Aushang bekannten Tarifen.

9.2. Sitz- und Liegegelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (große Sauna- und Badehandtücher), die großflächig die unmittelbare Berührung des Körpers mit der darunter befindlichen Sitz- und Liegeebene ausschließt, benutzt werden.

9.3. Mit Rücksicht auf andere Besucher dürfen die Sitz- und Liegegelegenheiten nicht durch zurück gelassene Gegenstände reserviert werden. Die Mitarbeiter des Moselbad Koblenz sind dazu ermächtigt, diese Gegenstände von den Sitz- und Liegegelegenheiten zu entfernen und für die betreffenden Nutzer aufzubewahren.

9.4. Nicht gestattet sind:

  • Mitnahme und Verzehr von Speisen und Getränken (Ausnahmen sind in Ziff. 2.2. benannt);
  • Maniküre und Pediküre;
  • Färben der Haare;
  • Maßnahmen zur Körperenthaarung;
  • duftintensive Körperpflegeaktivitäten oder Kosmetik;
  • die Verwendung von eigenen Badeessenzen;
  • die Nutzungseinschränkung einer oder mehrerer Anlagen sowie eines Teils dieser ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung der diensthabenden Badeaufsicht;
  • das Lärmen, der Betrieb von Rundfunkgeräten, Tonträgergeräten und anderen geräuschverursachenden Quellen sowie das Spielen von Musikinstrumenten;
  • das Rauchen im Innenbereich und in den Außenbereichen außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen;
  • die Einnahme von berauschenden Mitteln;
  • die Benutzung von Mobiltelefonen und Fotoapparaten.

9.5. Die Benutzung der Saunawelt und deren Anlagen geschehen unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall ist hierzu im Vornhinein ein Arzt zu konsultieren.

9.6. Aufgüsse werden nur von den Mitarbeitern des Moselbad Koblenz vorgenommen.

9.7. Im Übrigen wird für die Benutzung der Saunaeinrichtungen auf die Hinweisschilder mit verbindlichen Verhaltensvorgaben verwiesen.

9.8. Revisionen einzelner Einrichtungen in der Saunawelt werden durch Aushang an den Einrichtungen und im Eingangsbereich bekannt gegeben. Stehen einzelne Einrichtungen während der Nutzungszeit nicht zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und / oder Teilerstattung des Eintrittsgeldes.

9.9. Bei Unwettern, insbesondere bei Gewitter, sind die Saunen im Außenbereich, das Tauchbecken und der Saunagarten zum eigenen Schutz sofort zu verlassen.

10. NUTZUNG DER SOLARIEN

Für die Nutzung der Anlagen mit künstlicher ultravioletter Strahlung (Solarien) sind die an den Geräten und an den Aufstellorten angebrachten Hinweise zu beachten. Der Badbetreiber haftet nicht, wenn der Besucher durch mehrmalige direkt aufeinander folgende Nutzungen der Solarien gesundheitliche Schäden davonträgt. Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Nutzung der Solarien untersagt.

11. BETRIEBSHAFTUNG

11.1. Das Moselbad Koblenz haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Moselbad Koblenz, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast des Moselbad Koblenz regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Moselbad Koblenz zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Einrichtungen des Moselbad Koblenz, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt sind sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittsgeld beinhalteten
Veranstaltungen. Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, nicht geschäftsfähigen Personen, Nichtschwimmern und behinderten Personen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe des Moselbad Koblenz und seiner Mitarbeiter, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde. Verantwortliche Begleitpersonen haften für den oben genannten Personenkreis.

11.2. Schwimmunkundigen und allen Nutzern, die – gleich aus welchen Gründen – nicht sicher schwimmen können, ist zu ihrer eigenen Sicherheit die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthaltes andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet.

11.3. Für abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen – auch für innerhalb und außerhalb der Garderobenschränke abgelegte Gegenstände und Kleidungsstücke – haftet das Moselbad Koblenz nur mit den Einschränkungen aus Ziffer 11.1 mithin bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Moselbad Koblenz oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11.4. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Abhandenkommens von Gegenständen/Wertsachen aus verschlossenen Garderobenschränken infolge des Verlustes des Schrankschlüssels durch den Anspruchssteller und/oder Geschädigten.

11.5. Abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen sind unverzüglich der Betriebsleitung zu melden.

11.6. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen etc.), wird keine Haftung übernommen.

11.7. Es wird auf das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko durch nass belastete Bodenflächen hingewiesen. Im gesamten Bade- und Saunabereich ist besondere Vorsicht geboten und es sollten grundsätzlich außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden. Im Außenbereich wird auf eine erhöhte Rutschgefahr beim Betreten nicht gestreuter Flächen im Winter hingewiesen.

11.8. Für die auf den Park- und Stellflächen abgestellten Fahrzeuge und Zweiräder sowie andere Transportmittel haftet das Moselbad Koblenz nur mit den Einschränkungen aus Ziffer 11.1, mithin für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Moselbad Koblenz oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12.INSTANDHALTUNG UND WARTUNG

Qualitätssichernde Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung der Anlagen und deren Einrichtungen außerhalb der Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang im Eingangsbereich mitgeteilt, soweit diese nicht unvorhergesehen auftreten. Gesetzliche Überprüfungen machen es unter Umständen erforderlich, dass einzelne technischen Anlagen während der Revision auch innerhalb der Öffnungszeiten außer Betrieb genommen werden müssen und somit dem Nutzer bzw. Besucher vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

13. FUNDGEGENSTÄNDE

Gegenstände, die im Moselbad Koblenz gefunden werden, sind unverzüglich beim aufsichtführenden Personal abzugeben. Eine Haftung für verlorene Sachen und Fundgegenstände ist ausgeschlossen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

14. ANREGUNGEN UND KRITIK

Anregungen und Kritik nehmen unsere Mitarbeiter gern entgegen. Alternativ liegen für schriftliche Eintragungen Meinungszettel an der Rezeption/Kasse aus.

15. INKRAFTTRETEN

Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2024 in Kraft.

Moselbad Koblenz, Koblenzer Bäder GmbH, Geschäftsführung